mueller50_ Martin Schuttpicture alliance via Getty Images_hocke protest Martin Schutt/picture alliance via Getty Images

Was für ein Verbot antidemokratischer Kandidaten spricht

PRINCETON – Was sollten Demokratien gegen Parteien unternehmen, die Wahlen und andere demokratische Mittel nutzen, um die Demokratie selbst zu zerstören? Eine gängige, jedoch nicht allgemein anerkannte Antwort lautet, die Partei zu verbieten, bevor sie an die Macht gelangt.

Aber wie verhält es sich im Falle einzelner Politikerinnen und Politiker? Diese Frage wird in den USA derzeit heftig diskutiert, nachdem es verschiedene juristische Versuche gibt, den früheren Präsidenten Donald Trump aufgrund seiner Rolle beim Sturm auf das Kapitol am 6. Januar 2021 von der Kandidatur für eine zweite Amtszeit auszuschließen. Die gleiche Frage beschäftigt auch Deutschland, wo man den Aufstieg der extremen Rechten stoppen will. Ein Vorschlag sieht vor, einzelnen Führungspersönlichkeiten politische Rechte zu entziehen, ohne jedoch die rechtsextreme Alternative für Deutschland (AfD) gänzlich zu verbieten.

Derartige Maßnahmen stellen eine schwerwiegende Beschränkung des politischen Prozesses dar und sollten immer nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Wenn eine Person jedoch immer wieder - auch nach zahlreichen Warnungen - gegen die Demokratie agitiert, ist ein Ausschluss aus dem demokratischen Prozess durchaus gerechtfertigt. Andernfalls bringen sich die Demokratien in tödliche Gefahr. Wie einst Nazi-Propagandaminister Joseph Goebbels schadenfroh verkündete: „Das wird immer einer der besten Witze der Demokratie bleiben, dass sie ihren Todfeinden die Mittel selber stellte, durch die sie vernichtet wurde.”

https://prosyn.org/c1Arcifde